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Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht

2013-03-04
Tags: LSR

Der Heise-Verlag stellt die Nutzungsrichtlinine im Zeitalter des LSR klar.

Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.